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Das DoSV steht für „Dialogorientiertes Serviceverfahren“ und ist ein Verfahren, das von der Stiftung für Hochschulzulassung in Deutschland für die Vergabe von Studienplätzen an Universitäten und Hochschulen eingesetzt wird.

Das Verfahren verläuft wie folgt:

  1. Bewerbung: Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich online für bis zu 12 Studiengänge bewerben.
  2. Bewerbungsfrist: Es gibt eine Bewerbungsfrist, innerhalb derer die Bewerbungen eingereicht werden müssen. Die genauen Fristen werden von der Stiftung für Hochschulzulassung bekannt gegeben.
  3. Auswahlverfahren: Die Hochschulen führen ihre eigenen Auswahlverfahren durch und treffen Entscheidungen über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern. Dabei berücksichtigen sie Kriterien wie Abiturnote, Praktika, Auslandsaufenthalte oder andere besondere Leistungen.
  4. Zulassungsangebote: Wenn die Hochschulen ihre Entscheidungen getroffen haben, erhalten die Bewerberinnen und Bewerber Zulassungsangebote von den Hochschulen, bei denen sie erfolgreich waren.
  5. Annahme des Angebots: Die Bewerberinnen und Bewerber haben eine bestimmte Frist, innerhalb der sie das Zulassungsangebot annehmen oder ablehnen müssen.
  6. Nachrückverfahren: Wenn Bewerberinnen und Bewerber ihre Zulassungsangebote ablehnen oder nicht fristgerecht annehmen, rücken Bewerberinnen und Bewerber nach, die auf der Warteliste stehen.
  7. Beginn des Studiums: Nach der Annahme des Zulassungsangebots und der Einschreibung an der Hochschule beginnt das Studium.

Das DOSV soll dabei helfen, den Bewerbungs- und Zulassungsprozess für Studieninteressierte zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

Unser Kollege Malte hat ein kleines Erklärvideo erstellt mit dem die wesentlichen Aspekte des Verfahrens erklärt werden.