MEDIZINSTUDIUM AN DEN ÖFFENTLICHEN UNIS IN DEUTSCHLAND

Zunächst führt der Weg zum Medizinstudium über die Stiftung für Hochschulzulassung – kurz Hochschulstart (ehemals ZVS). Hier gilt ab seit 2020 folgende Quotenregelung:

Nach Abzug einer Vorabquote (z.B. für Sanitätsoffiziere, Härtefälle und die Zahl der Studienplätze, die innerhalb der Landarztquote vergeben werden) werden 30% der Studienplätze an die Abibesten des Jahrgangs eines Bundeslandes vergeben, 10% werden über die neu eingeführte Eignungsquote verteilt und es bleibt bei den 60% der Studienplätze, die die Unis in einem eigenen Auswahlverfahren der Hochschulen (ADH) vergeben. Die Wartezeitquote wird ab 2022 komplett abgeschafft.

In der Abibestenquote lag der Zulassungsgrenzwert regelmäßig um 1,0 und wird sich vermutlich kaum verändern. Bewerber*innen, die diesen Schnitt nicht erreichen, müssen versuchen, einen Studienplatz aus den 60% zu erhalten, die die Unis von Hochschulstart zurückerhalten, um sie im ADH zu verteilen oder in der zusätzlichen Eignungsquote ZEQ, in der schulnotenabhängige Kriterien wie der Abischnitt nicht berücksichtigt werden dürfen.

Hochschulstart stellt für alle Bewerber das Online-Anmeldeportal Anton zur Verfügung. Weitere Unterlagen wie die beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses müssen per Post bei Hochschulstart eingereicht werden.
Alle Informationen und den Zugang zu Anton gibt es unter www.hochschulstart.de.

 

Hochschulstart -Verfahren

Um die Chancen in den einzelnen Quoten optimal zu nutzen, sollten sich die Bewerber*innen genau ansehen, in welcher Quote sie sich gute Chancen ausrechnen können und wie sie ihre Chancen verbessern können.

Für Alt-Abiturienten endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester am 31. Mai jeden Jahres. Für Neu-Abiturienten endet die Frist am 15. Juli. Für das Sommersemester endet die Bewerbungsfrist für alle am 15. Januar.

Auswahl über die Landarztquote

Bereits seit 2019 gibt es in NRW die Landarztquote. Zum Wintersemester wurden 2019/2020 erstmalig 170 Studienplätze an Universitäten in NRW vergeben. Bewerber verpflichten sich dabei, später in einem unterversorgten Gebiet von NRW in einer bestimmten Facharztrichtung 10 Jahre zu arbeiten. Die Auswahl erfolgte über Multiple-Mini-Interviews. Für die Vorauswahl wurde die Abiturnote (30%), der TMS (30%) und eine medizinische Berufsausbildung/-tätigkeit (40%) berücksichtigt.

Seid 2021 gibt es die Landarztquote auch in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern.

 

Auswahl über die Abiturbestenquote

30% der Studienplätze an den deutschen Hochschulen werden über die Abiturbestenquote verteilt. In der Abiturbestenquote messen sich die Bewerberinnen und Bewerber, die im gleichen Bundesland Abitur gemacht haben, untereinander. Jedes Bundesland hat dabei ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen.

Der Zulassungsgrenzwert in der Abibestenquote lag im vergangenen Wintersemester 2019/2020 je nach Bundesland zwischen 1,0 und 1,1 in der Humanmedizin und zwischen 1,0 und 1,3 in der Zahnmedizin.

Ab 2020 werden in dieser Quote 10% mehr Studienplätze vergeben als in den letzten Jahren. Man kann also davon ausgehen, dass die Grenzwerte vermutlich leicht sinken werden.

Auswahl über die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)

In der neuen Eignungsquote sollen Bewerber eine Chance erhalten, die eine besondere Eignung für das Studienfach nachweisen können. Dabei dürfen nur schulunabhängige Kriterien in der Auswahl berücksichtigt werden. Die Abinote darf also in der Auswahl keine Rolle spielen.

Um Bewerbern, die bereits besonders lange auf einen Studienplatz gewartet haben, durch die Abschaffung der Wartezeit nicht einer besonderen Härte auszusetzen, gab es eine Übergangszeit von 2 Jahren, in der die Wartezeit mit abnehmender Gewichtung berücksichtigt wurde. Ab 2022 wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt!

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

In den Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) müssen die Hochschulen ab 2020 neben der Abiturnote weitere Kriterien für die Auswahl hinzuziehen.

Erstens muss neben der Abiturnote ein fachspezifischer Studieneignungstest in der Auswahl berücksichtigt werden. Außerdem muss mindestens ein weiteres schulnotenunabhängiges Kriterium in die Auswahl mit einfließen. Folgende Beispiele gibt es:

Fachspezifische Studieneignungstests:

Beispiele für schulnotenunabhängige Kriterien:

  • Medizinische Berufsausbildungen und -tätigkeiten
  • Freiwilligendienste & Wehrdienste
  • eine gute Platzierung bei naturwissenschaftlichen Wettbewerben, z.B. bei Jugend forscht
  • Multiple-Mini-Interviews
  • Situational Judgement Tests

In den Auswahlverfahren der Hochschulen haben auch junge Leute Chancen, die kein Spitzenabi haben! Theoretisch können  alle Abiturient*innen sowohl in der Humanmedizin wie auch in der Zahnmedizin relativ zeitnah einen Studienplatz erhalten. Dafür müssen sie dann aber z.B. sehr starke Leistungen in einem Auswahltest erbringen.

Allerdings ist es nicht ganz einfach, Klarheit über die einzelnen Auswahlverfahren an 38 Universitäten zu erlangen. Einen ersten Überblick bietet Hochschulstart unter www.hochschulstart.de.

Detaillierte Informationen geben die Auswahlsatzungen der Universitäten, die normalerweise über die Webseiten der jeweiligen Uni zugänglich sind.

 

Wie die Auswahlquoten für das Medizinstudium genau funktionieren, erklären wir en Detail auf unseren Infotagen zum Medizinstudium!

Außerdem kannst du dir natürlich die Aufzeichnungen unserer ⇒ Online-Veranstaltungen ansehen: